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Wir ehren Menschen, die unseren TSV Altenholz nicht nur begleiten, sondern prägen. Menschen, die mit Herz, Zeit und unermüdlichem Einsatz dafür sorgen, dass unser Verein mehr ist als Sport – nämlich Gemeinschaft, Verantwortung und gelebter Zusammenhalt.
Ihr Engagement ist kein kurzer Moment, sondern ein langer Weg. Ein Weg voller Ideen, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft und der Bereitschaft, immer wieder ein Stück mehr zu geben, als man müsste. Genau dieses „Mehr“ macht unseren Verein stark.
Wir danken euch für euren Einsatz, eure Leidenschaft und eure Treue. Für all die Stunden, die ihr investiert habt – sichtbar und unsichtbar. Für euren Mut, Dinge anzupacken. Für eure Geduld, wenn es schwierig wurde. Und für eure Freude, die andere mitgerissen hat.
Der TSV Altenholz lebt von Menschen wie euch. Heute sagen wir: Danke. Und wir sagen es mit Stolz.

Ehrenmitglieder


Ehrenvorsitzender

  • Hans Eisenberg (ernannt am 06.11.2008) †

Ehrenmitglieder

  • 1983 Axel Danielsen †
  • 1989 Hans-Joachim Wussow
  • 2007 Klaus Horn

Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein


Ehrenteller

1995 Günter Hopp
1998 Hans-Adolf Baasch, Bodo Harm, Willi Katz, Otto Meyer, Udo Speck
2000 Elfriede Voß
2001 Klaus Horn, Peter Prehn, Wolfgang Röbsch
2002 Heinz-Günter Jessen
2003 Günter Rost
2004 Günter Heinrich, Günter Kusnik, Hans-Peter Müller
2005 Franka Friedrich, Kurt Mißfeldt
2006 Karl-Heinz Peters
2010 Horst Striebich
2021 Alfred Rost

Goldene Ehrennadel

1980 Hans-Joachim  Wussow
1981 Karl-Heinz Peters
1983 Axel Danielsen
1987 Irene Heinrich, Henning Wendland
1989 Wolfgang Röbsch
1990 Günter Hopp
1994 Irmgard Göttsche, Marianne Rusch, Udo Speck
1995 Jochen Lahrtz
1996 Horst Langniß, Peter Schümann
1998 Uwe Sack
1999 Günter Hagemann, Hannelore Saager, Andreas Springer
2000 Hans-Ludwig Gaude
2001 Rolf Chudzinski, Günter Heinrich
2003 Klaus-Dieter Grikscheit, Hans Rothenhöfer
2008 Klaus Scharrenberg
2009 Dr. Klaus Doden
2011 Uschi Hümmecke
2012 Gerd Zimmermann
2016 Herbert Müller, Günter Wiegmann
2019 Anita Kahlke
2024 Ingo Baasch

Silberne Ehrennadel

1974 Dr. Hans-Joachim Baus, Johannes Görtz, Irmgard Göttsche, Dr. Werner Heller, Peter Linke, Karl Markowski, Karl-Heinz Peters, Henning Wendland
1975 Peter Dewitz
1978 Karl-Heinz Lindt, Hans-Joachim Wussow
1980 Hans-Peter Heinrich
1982 Bernhard Diers, Willi Katz
1987 Karin Offt
1990 Hans Böttcher, Helmut Zipner
1991 Dieter Böeck, Gisela Böeck, Lore Goebel, Dr. Claus Kühl
1992 Doris Bose, Fred Fröhlich, Ingeborg Funck, Marita Horn
1993 Rüdiger Biedermann, Christa Peters, Hannelore Saager
1994 Hans Bensien, Klaus-Dieter Grikscheit, Anita Kahlke, Gerd Zimmermann
1995 Rolf Chudzinski, Gisela Plettenberg, Andreas Springer
1996 Thorsten Rudek, Dr. Torsten Tewes, Manfred Trense, Ninja Zimm
1999 Ursula Hümmecke
2001 Joachim Blasch, Heiko Hoffmann, Jürgen Karlisch, Alfred Rost, Klaus Treder
2003 Hans Rothenhöfer
2007 Herbert Müller, Ortwin Raczkowski
2009 Malte Miltkau
2010 Jörg Ballke, Uschi van de Bergh
2011 Eckardt Horn
2016 Holger Lycke, Thomas Stegmann, Lysann Offt
2019 Elke Müller, Anja Winkelmann, Ingo Baasch, Sönke Bergemann, Michael Pfaff

Bronzene Ehrennadel

1999 Siggi Eichberger, Peter Hielscher, André Kornappel, Kim Sörensen, Kurt Zöchling
2000 Andreas Gimm, Joachim Schack, Dr. Gert Sötje
2001 Frank Petersen, Eckhardt Schlichthaber, Joachim Süßmuth
2002 Marko Chudzinski, Michael Heintz, Dedel Krätschmann, Gerd Krätschmann
2004 Sabine Kruse, Gudrun Voß, Karin Wraase
2008 Karola Jacobsen
2012 Christian Abelmann-Brockmann, Renate Frehse, Jörg Kießlich, Cathrin Kuchel, Frank Obenlüneschloß, Holger Preugschat, Wolfgang Wietzke, Hajo Wussow
2013 Karsten Ralfs, Susanne Weiß, Wolfgang Weiß
2014 Britta Gaude, Birte Lütt, Lars Saager
2015 Lars Gruhlke, André Röpke
2017 Michaela Rost


2021 Jörg Drews, Heinz Kohnke, Angelika Lüthje, Michaela Rost, Hans- Werner Suhr, André Wormuth
2022 Klaus Besteher
2023 Marita Hintz, Karsten Ralfs, Gunda und Horst Riedel, Reinhard Schröter, Susanne und Wolfgang Weiß
2024 Matthias Behm

Ehrenordnung des TSV Altenholz


Abschnitt A – Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft

  • 1
    Für langjährige Mitgliedschaft im TSV Altenholz werden die Vereinsnadeln
  • in Bronze nach 15-jähriger,
  • in Silber nach 25-jähriger,
  • in Gold nach 40-jähriger und 50-jähriger

ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen.

  • 2
    Bei 60-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft wird eine Ehrenurkunde verliehen.
  • 3
    Die anrechenbare Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den Verein.
  • 4
    Die Ehrung wird in der Regel im Rahmen einer Jahreshauptversammlung durchgeführt.

Abschnitt B – Ehrungen für Verdienste um den Verein

  • 5
    Personen, die Verdienste um den Verein erworben haben, können geehrt werden durch
  • die Vereins-Ehrennadel in Silber oder Gold,
  • einen Ehrenteller des TSV Altenholz mit dem Namen der Person und der Aufschrift „Für Verdienste um den TSV Altenholz“,
  • die Verleihung des Titels „Ehrenvorsitzende/r“.
  • 6
    Verdienste um den Verein können sein:
  • Tätigkeiten in einem der satzungsmäßigen Gremien des Vereins, im Vorstand bzw. der Führung einer Abteilung oder Gruppe sowie als Übungsleiter/Trainer, sofern sie für die zu ehrende Tätigkeit nicht über das für ehrenamtliche Arbeit übliche Maß hinaus Entschädigungen/Vergütungen erhalten haben;
  • Tätigkeiten zur Unterstützung der vorher genannten Gremien und Personen;
  • besondere ideelle oder materielle Unterstützung des Vereins.
  • 7
    Das Vorschlagsrecht für eine Ehrung nach § 5 hat jedes ordentliche Vereinsmitglied.
  • 8
    Vorschläge sind an den Vorstand zu richten; sofern sie Mitglieder einer Abteilung betreffen, sollen sie über den Abteilungsleiter geleitet werden, der sie mit einer Stellungnahme versieht.
  • 9
    Die Entscheidung über die eingereichten Vorschläge treffen der Vorstand und der Ältestenrat gemeinsam mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes den Ausschlag. Die Entscheidungen sind endgültig.
  • 10
    Die Ehrung wird in der Regel im Rahmen der Jahreshauptversammlung vorgenommen.

Abschnitt C – Ehrungen für sportliche Erfolge

  • 11
    Der Verein ehrt einmal jährlich seine erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler durch Verleihung der Sport-Medaille in Bronze, Silber oder Gold mit Jahreszahl. Besondere Leistungen oder häufige Wiederholungen der Ehrung können zusätzlich mit einem individuellen Geschenk geehrt werden. In Ausnahmefällen wird der Sport-Ehrenteller, versehen mit dem Namen des Aktiven sowie dem Schriftzug „Für hervorragende sportliche Leistungen“ verliehen. Ehrungszeitraum ist das Kalenderjahr.
  • 12
    Kreismeister können auf Wunsch auch auf Veranstaltungen der Abteilung geehrt werden. Es soll dazu ein Vorstandsmitglied eingeladen werden.
  • 13
    Auf einer durch den Verein auszurichtenden Veranstaltung (Meisterschaftsfeier) werden geehrt:
  1. mit der Sport-Medaille in Bronze
    • mehrfache/wiederholte Kreismeister bei mindestens 3 Titeln, wovon mindestens der zuletzt errungene im Ehrungszeitraum liegen muss,
    • 1. Platz bei Kreismeisterschaften im Mannschaftssport,
    • 1. Platz bei Bezirksmeisterschaften,
    • 2. und 3. Platz bei Landesmeisterschaften,
    • 3. und 4. Platz bei Norddeutschen Meisterschaften,
    • 4., 5. und 6. Platz bei Deutschen Meisterschaften,
    • aktiver Einsatz in einer Verbandsmannschaft mindestens des Landes;
  2. mit der Sport-Medaille in Silber
    • wer mindestens zum dritten Mal zur Ehrung eingeladen werden kann und die Sport-Medaille in Silber noch nicht verliehen bekommen hat,
    • 1. Platz bei Landesmeisterschaften,
    • 1. und 2. Platz bei Norddeutschen Meisterschaften,
    • 2. und 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften,
    • Teilnehmer an Europameisterschaften,
    • wer mindestens fünf aktive Einsätze in einer Verbandsmannschaft (siehe vorn) hatte, davon mindestens den letzten im Ehrungszeitraum,
    • aktiver Einsatz in einer Nationalmannschaft;
  3. mit der Sport-Medaille in Gold
    • wer mindestens zum fünften Mal zur Ehrung eingeladen werden kann und die Sport-Medaille in Gold noch nicht verliehen bekommen hat,
    • wer mindestens vier erste Plätze bei Landesmeisterschaften errungen hat, wovon wenigstens der letzte im Ehrungszeitraum errungen sein muß,
    • wer mindestens zwei erste Plätze bei Norddeutschen Meisterschaften errungen hat, davon mindestens einen im Ehrungszeitraum,
    • wer mindestens zehn aktive Einsätze in einer Verbandsmannschaft hatte, davon mindestens den letzten im Ehrungszeitraum,
    • wer mindestens drei aktive Einsätze in einer Nationalmannschaft hatte, davon mindestens den letzten im Ehrungszeitraum,
    • Teilnehmer an Weltmeisterschaften,
    • Teilnehmer an Olympischen Spielen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Meisterschaften mit anderen Bezeichnungen, soweit sie ihrem Charakter nach den aufgeführten Meisterschaften entsprechen. Nötigenfalls ist der Fachverband zu befragen. Den Meisterschafts-Platzierungen gleichgestellt sind die entsprechenden Plätze in Jahresbestenlisten, Jahresranglisten o.ä. Der Nachweis ist bei der Antragstellung zu erbringen.

  • 14
    Zur Meldung der nach § 13 zu ehrenden Sportler werden die Abteilungen schriftlich durch die Geschäftsstelle aufgefordert. Mit der Feier ist das Verfahren für den jeweiligen Ehrungszeitraum abgeschlossen. Nachehrungen werden nicht durchgeführt.
  • 15
    Der Sport-Ehrenteller kann sowohl für herausragende Einzelleistungen als auch für langjährige Erfolge vergeben werden. Er wird pro Jahr höchstens einmal an eine Person vergeben. Vorschläge unterbreiten die Abteilungen dem Vorstand. Die Entscheidung trifft der Gesamtvorstand.

Abschnitt D – Übergangs- und Schlußbestimmungen

  • 16
    Für alle Ehrungen – außer zu Abschnitt A – gilt, daß die/der zu Ehrende – unabhängig von Verdienst und Leistung – der Ehrung würdig sein muß.
  • 17
    Diese Ordnung tritt am 1. November 2008 in Kraft.
    Alle bisherigen Ehrungen behalten ihre Gültigkeit. Bereits erfolgte Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften und Verdienste um den Verein werden nicht nach den Bestimmungen dieser Ordnung erneut vorgenommen.
    Diese Ordnung wird erstmalig für den Ehrungszeitraum Kalenderjahr 1990 angewendet. Soweit eine Ehrung unter Abschnitt C auf mehrfachen/wiederholten Gewinn eines Titels o.ä. abgestellt ist, können frühere Erfolge einbezogen werden.

– Beschlossen von der Jahreshauptversammlung am 30.03.1990
– Geändert von der Jahreshauptversammlung am 06.11.2008 (§ 5 3. Spiegelstrich hinzugefügt)
– Geändert von der Jahreshauptversammlung am 28.10.2010 (§ 13 1. Platz bei Kreismeisterschaften im Mannschaftssport)
– Geändert von der Jahreshauptversammlung am 05.11.2015 (§ 1 und § 2, 50- und 60- jährige Mitgliedschaft)